Nahezu jährlich erhöht sich der Pauschalbetrag, der für berufsbedingte Umzüge von der Steuer abgesetzt werden kann. Im Februar 2017 erhöht sich dieser auf 1.528 € für Verheiratete und Lebenspartner und 764 € für Singles. Auch mitziehende Angehörige können mit einem Pauschalbetrag von 337 € abgesetzt werden.
Kunden, die lieber die tatsächlichen Kosten des Umzuges absetzen möchten, erhalten in unserem Servicebüro auch gern eine Broschüre, die alle Infos zum Thema liefert.