November 2016
Umzugspauschale steigt zum Februar 2017
Nahezu jährlich erhöht sich der Pauschalbetrag, der für berufsbedingte Umzüge von der Steuer abgesetzt werden kann. Im Februar 2017 erhöht sich dieser auf 1.528 € für Verheiratete und Lebenspartner und 764 € für Singles. Auch mitziehende Angehörige können mit einem Pauschalbetrag von 337 € abgesetzt werden.
Kunden, die lieber die tatsächlichen Kosten des Umzuges absetzen möchten, erhalten in unserem Servicebüro auch gern eine Broschüre, die alle Infos zum Thema liefert.